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   BVerwG, 24.10.1979 - 7 B 222.79   

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https://dejure.org/1979,1864
BVerwG, 24.10.1979 - 7 B 222.79 (https://dejure.org/1979,1864)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 7 B 222.79 (https://dejure.org/1979,1864)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 7 B 222.79 (https://dejure.org/1979,1864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erstattung von durch die Teilnahme an einem Blockunterricht an der bundesoffenen Landesberufsschule für Hörgeräte-Akustik entstandenen Kosten - Reichweite des Sozialstaatsprinzips - Irrevisibilität von Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 7 B 222.79
    Es fehlt bereits daran, daß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - entgegen, dem Erfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO - nicht dargelegt ist (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 19.10.1977 - 7 B 31.76

    Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes - Schulausbildung - Schulkosten - Blinde

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 7 B 222.79
    Dies gilt insbesondere für das Sozialstaatsprinzip, zu dem der beschließende Senat bereits mit Beschluß vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 7 B 31.76 - (DÖV 1978, 615) entschieden hat, dieses Prinzip gebiete nicht, daß eine Schulausbildung keinerlei Kosten verursachen dürfe.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 9 S 1906/14

    Erstattung von Kosten für Unterbringung und Betreuung während eines auswärtigen

    (2) Diesen Gründen kommt indes kein solches Gewicht zu, dass sie auch die unterschiedliche finanzielle Belastung der Berufsschüler rechtfertigen, die während der Zeit des Blockunterrichts auswärts wohnen müssen (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.09.1979 - V A 968/78 -, juris, zur Erstattung von Berufsschulkosten, die dadurch entstehen, dass Auszubildende auf freiwilliger Basis spezielle (bundesoffene) Berufsschulklassen in anderen Bundesländern besuchen; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.10.1979 - 7 B 222/79 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 A 10723/18

    Kostentragungspflicht bei dem Besuch einer länderübergreifenden Berufsschulklasse

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, vermittelt weder das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG noch das Recht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Freistellung von den mit dem Besuch einer Schule verbundenen Kosten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1979 - 7 B 222/79 -, juris und Urteil vom 2. Februar 1989 - 5 C 2.86 -, juris Rn. 19; OVG RP, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14.OVG -, AS 43, 174 [175 ff.]; OVG NRW, Urteil vom 14. September 1979 - V A 968/78 -, juris Rn. 28 ff.).

    Es bleibt insoweit dabei, dass die Verfassung nicht gebietet, dass eine Schulausbildung keinerlei Kosten verursachen darf, oder dass jemand eine seinen Neigungen entsprechende Ausbildung auf Kosten des Staates ohne eine zumutbare Eigenbeteiligung erhält (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. September 1979 - V A 968/78 -, juris Rn. 43 ff. m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1979 - 7 B 222/79 -, juris).

    Außerdem ist, wie oben dargelegt, die hier entscheidungserhebliche Frage des unmittelbaren Anspruchs auf Ausgleich der durch den Besuch einer auswärtigen Berufsschule verursachten Kosten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluss vom 24. Oktober 1979 - 7 B 222.79 - juris).

    Hieran ändert auch, anders als die Klägerin mit ihrem Zulassungsantrag geltend macht, der Umstand nichts, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Urteil vom 28. Juni 2016 (Az.: 9 S 1906/14, juris) von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1979 (Az.: 7 B 222.79, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. September 1979 (Az.: V A 968/78, juris Rn. 43 ff.) abweicht.

  • BVerwG, 22.10.1990 - 7 B 128.90

    Schulrecht: Fahrtkostenfreiheit und Eigenanteil

    Eine Freistellung von allen durch den Schulbesuch verursachten Kosten sieht das Sozialstaatsprinzip als solches nicht vor (Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 7 B 31.76 - <DÖV 1978, 615 = JZ 1978, 145 = Buchholz 421 Kultur- und Staatswesen Nr. 54>; ferner Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 222.79 - und vom 12. April 1985 - BVerwG 7 B 201.84 - <DVBl. 1985, 1084>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 19 E 808/05

    Übernahme von Schülerfahrkosten

    BVerwG, Urteil vom 13.8.1992 - 5 C 70.88 -, NVwZ 1993, 691 (691 f.), Beschlüsse vom 24.10.1979 - 7 B 222.79 -, Buchholz, 421, Kultur- und Schulwesen, Nr. 66, S. 90 (91), und vom 19.10.1977 - VIII B 31.76 -, DÖV 1978, 615 (61); OVG NRW, Beschluss vom 30.1.1997 - 19 A 4242/95 -, jurisweb, Rdn. 19 f., m. w. N.; VG Hannover, Beschluss vom 11.8.2004 - 6 B 2803/04 -, jurisweb.
  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Im übrigen gebietet das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht, daß die Schulausbildung keinerlei Kosten verursacht und daß der Staat den unterhaltspflichtigen Eltern, deren Kind ein privates Gymnasium oder eine sonstige auswärtige Schule besucht, die hierdurch entstehenden Kosten ersetzt (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 19. Oktober 1977 - BVerwG 7 B 31.76 - [Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 54] undvom 24. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 222.79 - [Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 66]).
  • BVerwG, 12.04.1985 - 7 B 201.84

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Erstattung der

    Auch das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gebietet nicht, daß der Staat sämtliche durch die Schulbildung der Kinder entstehenden Kosten den unterhaltspflichtigen Eltern ersetzt (vgl. Beschluß des Senats vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 7 B 31.76 - <JZ 1978, 145 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 54> und Beschluß vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 222.79 - ; ferner BayVerfGH, Entscheidung vom 27. Juli 1984 ).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 158.81

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten beim Besuch eines auswärtigen privaten

    Im übrigen gebietet das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht, daß die Schulausbildung keinerlei Kosten verursacht und daß der Staat den unterhaltspflichtigen Eltern, deren Kind ein privates Gymnasium oder eine sonstige auswärtige Schule besucht, die hierdurch entstehenden Kosten ersetzt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 7 B 31.76 - [Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 54] und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 222.79 -[Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 66]).
  • VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04

    Bildung; Existenzminimum; Finanzierung; Freistellung; Kosten; Kostenübernahme;

    Deshalb folgt allein aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes noch nicht das Gebot, dass die Schulausbildung eines Kindes keinerlei Kosten verursachen darf oder dass der Staat verpflichtet wäre, den unterhaltspflichtigen Eltern eines Schulkindes sämtliche ihnen durch den Besuch der Schule entstehende Kosten zu ersetzen (BVerwG, Beschl. vom 19.10.1977, DÖV 1978 S. 615, m.w.N.; Beschluss vom 24.10.1979 - BVerwG 7 B 222/79 - zitiert nach juris).
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